Sie schreiben zwei Briefe – einen an Frank, einen an Peggy. In ihnen
heißt es: „Zu Ihrer Vernehmung als Beschuldigter wegen Verd. der
Freiheitsberaubung und Körperverletzung an Schutzbefohlenen werden
Sie gebeten, sich unverzüglich in 24939 Flensburg, Junkerholweg 23ω
einzufinden.“