Sie schreiben zwei Briefe – einen an Frank, einen an Peggy. In ihnen heißt es: „Zu Ihrer Vernehmung als Beschuldigter wegen Verd. der Freiheitsberaubung und Körperverletzung an Schutzbefohlenen werden Sie gebeten, sich unverzüglich in 24939 Flensburg, Junkerholweg 23ω einzufinden.“